Kurzgutachten
Bei geringen Schäden in der Regel unter 1000,00 € gibt es eine Rechtsprechung die besagt, dass ein ausführliches Schadensgutachten zu teuer ist. Hierauf verweisen Haftpflichtvericherungen gerne und zwingen den Geschädigten einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen zu lassen. Unabhängig davon, dass die Kosten des Kostenvoranschlages vom Geschädigten zu tragen sind, werden Kostenvoranschläge in einem Streitfall weder von den Versicherungen noch Gerichten anerkannt. Um die Beweissicherung für den Geschädigten zu gewährleisten biete ich daher auch bei geringen Schäden die Erstellung von kostengünstigen Kurzgutachten an. Diese werden sowohl bei Versicherungen als auch Gerichten akzeptiert.
Kurzgutachten
berechnen wir bis zu einer Schadenshöhe
von 500,00 € mit 60,00 € Grundbetrag zzgl. Lichtbilder, Büro- und Fahrtkosten
über 500,00 € mit 80,00 € Grundbetrag zzgl. Lichtbilder, Büro- und Fahrtkosten