Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenverwaltung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme oder per Abtretungserklärung in Höhe der Gutachterkosten. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten netto zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggf. als Anhang dieser AGB beigefügt.

5.2 Bei der Bewertung richtet sich das Honorar nach der ausliegenden internen "Honorartabelle für Bewertungen".

5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 145,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.

5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.5 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden erhöhten Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.7 Die gefertigten Fotografien werden mit 2,00 € pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit 1,50 € berechnet.

5.8 Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.9 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.3).

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken - entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger - so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß §5, 5.4 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

§ 8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen der Richtlinien der HWK.

§9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist Hagen. Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Honorartabelle:


Reparatursumme Grundhonorar
1,00 - 500,00 86,00
501,00 - 1.000,00 161,00
1.001,00 - 1.100,00 178,00
1.101,00 - 1.200,00 214,00
1.201,00 - 1.300,00 214,00
1.301,00 - 1.400,00 249,00
1.401,00 - 1.500,00 261,00
1.501,00 - 1.600,00 274,00
1.601,00 - 1.700,00 285,00
1.701,00 - 1.800,00 309,00
1.801,00 - 1.900,00 320,00
1.901,00 - 2.000,00 345,00
2.001,00 - 2.100,00 368,00
2.101,00 - 2.200,00 380,00
2.201,00 - 2.300,00 392,00
2.301,00 - 2.400,00 399,00
2.401,00 - 2.500,00 404,00
2.501,00 - 2.600,00 410,00
2.601,00 - 2.700,00 416,00
2.701,00 - 2.800,00 422,00
2.801,00 - 2.900,00 428,00
2.901,00 - 3.000,00 434,00
3.001,00 - 3.100,00 439,00
3.101,00 - 3.200,00 452,00
3.201,00 - 3.300,00 458,00
3.301,00 - 3.400,00 464,00
3.401,00 - 3.500,00 470,00
3.501,00 - 3.600,00 475,00
3.601,00 - 3.700,00 482,00
3.701,00 - 3.800,00 487,00
3.801,00 - 3.900,00 493,00
3.901,00 - 4.000,00 499,00
4.001,00 - 4.100,00 506,00
4.101,00 - 4.200,00 511,00
4.201,00 - 4.300,00 518,00
4.301,00 - 4.400,00 523,00
4.401,00 - 4.500,00 529,00
4.501,00 - 4.600,00 535,00
4.601,00 - 4.700,00 541,00
4.701,00 - 4.800,00 546,00
4.801,00 - 4.900,00 553,00
4.901,00 - 5.000,00 565,00
5.001,00 - 5.100,00 571,00
5.101,00 - 5.200,00 589,00
5.201,00 - 5.300,00 594,00
5.301,00 - 5.400,00 600,00
5.401,00 - 6.000,00 606,00
6.001,00 - 6.500,00 617,00
6.501,00 - 6.800,00 630,00
6.801,00 - 7.000,00 642,00
7.101,00 - 7.200,00 648,00
7.201,00 - 7.300,00 660,00
7.301,00 - 7.600,00 671,00
7.601,00 - 7.700,00 684,00
7.701,00 - 7.800,00 696,00
7.801,00 - 8.000,00 707,00
8.001,00 - 8.500,00 719,00
8.501,00 - 9.000,00 731,00
9.001,00 - 9.200,00 743,00
9.201,00 - 9.500,00 755,00
9.501,00 - 10.000,00 767,00
10.001,00 - 10.500,00 790,00
10.501,00 - 11.000,00 826,00
11.001,00 - 11.500,00 886,00
11.501,00 - 12.000,00 922,00
12.001,00 - 12.500,00 981,00
12.501,00 - 13.000,00 1.040,00
13.001,00 - 13.500,00 1.064,00
13.501,00 - 14.000,00 1.093,00
14.001,00 - 14.500,00 1.129,00
14.501,00 - 15.000,00 1.219,00
15.001,00 - 16.000,00 1.242,00
16.001,00 - 18.000,00 1.337,00
18.001,00 - 20.000,00 1.420,00
20.001,00 - 25.000,00 1.539,00
25.001,00 - 30.000,00 1.658,00
30.001,00 - 35.000,00 1.777,00
35.001,00 - 40.000,00 1.836,00
40.001,00 - 45.000,00 1.895,00
45.001,00 - 60.000,00 1.960,00

Bei Anfallen eines erhöhten Aufwandes z.B. durch merhmalige Untersuchungen, Sonderfahrzeuge, etc., wird dieser in Rechnung gestellt.

 

Zusätzliche Kosten

Fotokosten:

1. Satz

2,00 €

 

2. Satz und jeder weitere Satz

1,50 €

Fahrtkosten:

Pauschal Innerorts

8,50 €

 

Pauschal Außerorts

14,50 €

Bürokosten:

je nach Aufwand zwischen

16,50 € und 28,50 €

Reparaturbestätigung:

 

20,00€

Alle Beträge zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

SV Metke UG (haftungsbeschränkt)

Herdecker Straße 30
58089 Hagen

Tel. 0 23 31 / 306 00 92
Fax 0 23 31 / 306 25 54
Mobil 0176 / 700 96 107

sv-metke@t-online.de


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